Bundesbeamter (Deutschland)

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Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (§ 4 BBG i.V.m. § 2 BBG). Sie sind Staatsbeamte.

Abgrenzung[Bearbeiten]

Neben den Beamten gibt es die Landesbeamten. Sie stehen zu einem deutschen Land, einer landesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung in einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Kommunalbeamte haben als Dienstherrn einen Landkreis, einen sonstigen Gemeindeverband, eine kreisfreie Stadt oder eine kreisangehörige Gemeinde. Kirchenbeamte sind keinen Staatsbeamten. Ihre Dienstherrn sind die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften.