Landesstraße

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Landesstraßen, in Bayern und Sachsen Staatsstraßen genannt, sind eine Straßenkategorie in Deutschland, Österreich und Italien (Südtirol), deren Baulast im Regelfall das jeweilige deutsche oder österreichische Land beziehungsweise die jeweilige italienische Provinz zu tragen hat.

Es handelt sich dabei in der Regel um Straßen, deren Einzugsbereich in Deutschland über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, in Österreich über eine politische Gemeinde hinausgeht.

In der Schweiz heißen vergleichbare Straßen Kantonsstrassen. Im Fürstentum Liechtenstein sind Landstraßen speziell Straßen, deren Baulast beim Staat Liechtenstein liegt, also durchwegs ebenfalls die überörtlichen Straßen.

Deutschland[Bearbeiten]

Eine Landesstraße ist niederrangiger als eine Bundesstraße, aber höher als eine Kreisstraße eingestuft. Die Kategorisierung als Landesstraße wird durch eine Widmung vollzogen. In den Freistaaten Bayern und Sachsen – nicht jedoch im Freistaat Thüringen – werden Landesstraßen abweichend als Staatsstraßen bezeichnet. Die Landesstraßen entstanden in der Bundesrepublik Deutschland um 1960, als die Landstraßen I. Ordnung, die 1934 im Deutschen Reich eingeführt worden waren, von den Ländern in Landesstraßen umgewandelt wurden.