Arbeitsorganisation

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Die Arbeitsorganisation legt in einer Organisation (Unternehmen, Behörden) die Richtlinien (Delegation, Verantwortung) hinsichtlich Aufgaben und mittelbarer oder unmittelbarer Zusammenarbeit von Arbeitskräften mit Arbeitsobjekten, Arbeitsmitteln, Informations- und Betriebsmitteln sowie Organisationsmitteln am Arbeitsplatz im Rahmen von Arbeits- oder Dienstanweisungen fest.

Allgemeines[Bearbeiten]

Arbeitsorganisation ist ein Ergebnis der Arbeitsgestaltung. Sie repräsentiert im Kontext der Arbeitsgestaltung den instrumentellen Organisationsbegriff. Dem institutionellen Organisationsbegriff entspricht das Arbeitssystem und dem funktionellen die Arbeitsstrukturierung. Der gesamte Arbeitsprozess und die Arbeitsorganisation sind schriftlich in Arbeits- oder Dienstanweisungen festgehalten, denn der Arbeitgeber kann gemäß § 106 GewO Arbeitsinhalt, Arbeitsort und Arbeitszeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.