Fürstentum Ansbach

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Das Fürstentum Ansbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Ansbach (nach einem bis ins 17. Jahrhundert für Ansbach gebräuchlichen Namen auch Brandenburg-Onolzbach) war ein reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reichs im Fränkischen Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde.

Geschichte[Bearbeiten]

Entstehung und geschichtliche Entwicklung[Bearbeiten]

Das Fürstentum Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem obergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem die Hohenzollern 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten sie ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbständige Territorien erfolgte schließlich 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles. Entsprechend der 1473 von Albrecht erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jüngeren Söhne aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich II. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Fürstentum Kulmbach erhielt.

Markgraf Georg der Fromme (auch Georg der Bekenner genannt) führte als früher Anhänger Martin Luthers den Protestantismus in seinen Gebieten ein. Als Symboljahr kann diesbezüglich 1525 dienen, denn am 9. April d. J. war in Ansbach der erste Gottesdienst in deutscher Sprache und mit Abendmahl in beiderlei Gestalt gefeiert worden. Die vom Markgrafen initiierten theologischen Gutachten, später auch Fränkische Bekenntnisse genannt, gelten als Vorstufe der weltweit rezipierten Confessio Augustana von 1530. Georg der Fromme war am Augsburger Reichstag von 1530 anwesend und wurde so zu einem Erstunterzeichner der Confessio Augustana.

Friedrich I. von Brandenburg ließ zwischen 1398 und 1400 einen Stiftshof zu einer Wasserburg ausbauen, deren Reste im heutigen Gebäude der Residenz Ansbach noch erkennbar sind. Unter Markgraf Georg Friedrich I. entstand ein Residenzbau der Renaissance, ab 1694 erfolgte der Umbau zum Barockpalast, der 1738 vollendet war und dessen Innenausstattung in den folgenden Jahren stattfand.

Der Friede von Teschen wurde am 13. Mai 1779 in Teschen zwischen Österreich und dem Königreich Preußen geschlossen und beendete den Bayerischen Erbfolgekrieg. In den Bestimmungen wurde unter anderem festgelegt, dass Österreich von Bayern die östlich von Inn und Salzach gelegenen Gebiete des Rentamtes Burghausen erhielt – also einen Gebietsstreifen von Passau bis zur Nordgrenze des Erzstifts Salzburg. Im Gegenzug wurden die Ansprüche Preußens auf die beiden hohenzollernschen Markgraftümer Fürstentum Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth anerkannt (Artikel 10 und 11, Primogenitur und Zusammenführung im Erledigungsfall, Behandlung zugehöriger Lehen in böhmischen Bereichen).

Das Fürstentum Ansbach wurde zwar mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth) regiert (1495–1515, 1557–1603 und 1769–1791), es blieb aber bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Bayreuth wurde es 1791/92 an den preußischen Staat angegliedert und zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Am 09.06.1791 übergab Markgraf Karl Alexander, er war bereits außer Landes, Hardenberg die volle landesherrliche Gewalt, am 2. Dezember wurde dann in Bordeaux das Abdankungspatent unterzeichnet. Das Berliner Kabinettsministerium wies am 15.01.1792 Hardenberg an, den Regierungswechsel durch Publikation des Abdankungspatentes zu veröffentlichen, sowie das auf den 5. Januar datierte Regierungsantrittspatent von Friedrich Wilhelm II. bekannt zu machen.

Der dirigierende Minister Karl August Freiherr von Hardenberg (er weilte bereits seit 1790 in beratender Funktion in Ansbach) versuchte durch Aufkäufe von Herrschaften, das Gebiet zunächst gütlich und vertraglich im fränkischen Ritterkreis zu arrondieren (territorium non clausum), was aber nur teilweise gelang. Er erhöhte den Druck auf die reichsritterschaftlichen Gebiete durch punktuelle herrschaftliche Eingriffe und militärische Aktionen, die größtenteils dem Reichsrecht und der Rechtsstellung der Reichsritter zuwider standen. Diese Idee eines umfassenden vertraglichen Ausgleichs zur Schaffung eines geschlossenen Staatsgebietes war jedoch schon im März 1793 gescheitert, was auf einer unüberbrückbaren Kluft in den staatsrechtlichen und politischen Anschauungen der machtstaatlich ausgerichteten preußischen Monarchie und der Reichsritter bestand.

Auf fragwürdige Weise zog Hardenberg hierzu die Landeshoheit aus der ausgeübten Blutgerichtsbarkeit („Fraisch“) heran (dieser Anspruch war teilweise gegenüber anderen Herrschaften bereits seit Jahrhunderten ein Streitpunkt, beispielsweise mit der Reichsstadt Nürnberg oder dem Bistum Eichstätt) und leitete daraus die kompletten hoheitlichen Rechte ab.

Gegen die sich mehrenden Übergriffe im Bereich der „Policey“ sowie des Militär- und Steuerwesens suchten die Ritter Rückhalt beim fränkischen Kreis und am Kaiserhof, der sich zunächst auf diplomatische Initiativen beschränkte. Außer Protesten und Klagen in Wien und den dortigen Bescheiden, bis hin zu Exekutionsbeschlüssen, war jedoch auf diesem Wege nichts zu erlangen, geschweige denn diese Exekutionsbeschlüsse durchzusetzen. Schließlich erließ der vom Kanton Altmühl angerufene Reichshofrat gegen Ende des Jahres 1795 zwei von Preußen ignorierte Mandate zugunsten der Ritterschaft, mit deren Exekution Bamberg und Sachsen-Gotha beauftragt wurden, ebenso wenig beeindruckten in Berlin die Protestnoten, die mehrere Kurfürsten auf Druck der Hofburg in Wien an den König richteten.

So wurden beispielsweise fast alle Akten des Archivs und der Registratur des Kantons Altmühl am 22. November 1796 überfallmäßig durch eine Regierungskommission aus Ansbach beschlagnahmt und nach Ansbach geschafft, um den reichsritterlichen Herren wichtige Dokumente für die Prozessführung zu entziehen. Hier wurden ebenfalls Soldaten eingesetzt. Dem waren zuvor schon preußische Patentanschläge in den an Ansbach-Bayreuth angrenzenden ritterlichen Herrschaften und Reichsstädten (beispielsweise im Gebiet vor den Stadtmauern in Dinkelsbühl und Nürnberg) im Februar und März 1792 vorausgegangen. Im Jahr 1798 hatte sich der Umfang des fränkischen Ritterkreises um etwa ein Viertel bis ein Drittel verringert. Besonders betroffen war der Kanton Altmühl, der fast vollständig mediatisiert worden war.

Im Vertrag von Schönbrunn vom 15.12.1805 musste Preußen das Fürstentum Ansbach-Bayreuth im Tausch gegen das Kurfürstentum Hannover an Frankreich abgeben; zum 01.01.1806 kam dessen Ansbacher Teil an das neue Königreich Bayern.