Freiwilliger (Militär)

Aus Twilight-Line Medien

Als Freiwilligen bezeichnet man einen Soldaten, der sich freiwillig zum Militärdienst verpflichtet hat. Auch Soldaten, die sich freiwillig für einen bestimmten Einsatz (z. B. ein Kommandounternehmen) verpflichten, nennt man Freiwillige. Freiwillige, die nicht Teil der Streitkräfte sind, nennt man Söldner.

Einen militärischen Verband, der überwiegend aus Freiwilligen besteht, nennt man Freiwilligenverband oder Legion. Ein besonderer Typ der Legion ist die Fremdenlegion.

Voraussetzung[Bearbeiten]

Handlungsfreiheit ist Voraussetzung für die freiwillige Meldung zum Militär.

Merkmale[Bearbeiten]

Der Psychologe David Mantell stellte in einer umfassenden Befragung amerikanischer Kriegsfreiwilliger eine machtbetonte familiäre Sozialisation als Ursache ihrer militärischen Aggressivität fest.

Historische Entwicklung[Bearbeiten]

Schon vor der Entwicklung des Wehrdienstes und der Wehrpflicht im heutigen Sinne wurden im Militärwesen wehrfähige Männer zum Wehrdienst verpflichtet oder auf andere Weise rekrutiert. In der Geschichte stellte man Truppen aus Sklaven, Unfreien und Leibeigenen auf, warb Freiwillige an oder preßte Männer zum Militärdienst. Erstmals gab es in Ägypten zur Zeit des Alten Reiches eine Wehrpflicht.

Die aus Jägern und Forstleuten 1631 unter der Regentschaft von Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aufgestellte Jägertruppe ist die älteste im deutschen Sprachraum. Im Gegensatz zu vielen Fremden oder Gepressten der Infanterie der damaligen Zeit waren es freiwillig dienende Männer, sie galten als besonders loyal zu ihrem Landesherrn.

In den Befreiungskriegen gegen die Besetzung durch das napoleonische Frankreich dienten Freiwillige nicht nur in den regulären Truppen, sondern auch in diversen Freiwilligenverbänden wie etwa dem Lützowschen Freikorps.

Abgesehen von den Kadern, die aus Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten bestanden, konnten Wehrpflichtige mit höherer Schulbildung in der Alten Armee des deutschen Kaiserreichs als sogenannte Einjährig-Freiwillige dienen. Ziel dieser Einrichtung war die Schaffung eines Reserveoffizierskorps aus dem wohlhabenden und privilegierten Teil der Gesellschaft. Der Begriff Kriegsfreiwillige im Sinne des § 98,2 der Wehrordnung bezeichnete Männer, die sich nach Ausbruch eines für die Dauer der Kampfhandlungen zum Dienst meldeten.

Nach preußischem Vorbild wurden auch in Österreich-Ungarn, für die begüterte und intellektuelle Führungsschicht das Privileg, sich als Einjährig-Freiwilliger zu melden, mit dem Vorteil eines verkürzten (ein statt drei Jahre) und aufteilbaren Wehrdienstes geschaffen. Zudem wurden sie zu zehn Jahren Reserve- und acht Landwehrdienst verpflichtet und hatten ihre feldmäßige Ausrüstung selber zu zahlen. Für ihre beruflichen Notwendigkeiten kam ihnen aber die Armee zeitlich entgegen.

Im deutschen Kaiserreich bezeichnete der Begriff Kriegsfreiwillige jene Männer, die sich im Sinne des § 98,2 der deutschen Wehrordnung bei einer Mobilmachung für die Dauer des bevorstehenden Ersten Weltkrieges zum Eintritt in die Armee meldeten. Diese Kriegsfreiwilligen im eigentlichen Wortsinn waren nur ungediente Freiwillige eines noch nicht militärpflichtigen Jahrgangs, die noch nicht gemustert und der Ersatzreserve bzw. dem Landsturm zugeteilt worden waren. Sie hatten also im Regelfall das 20. Lebensjahr bei Kriegsausbruch noch nicht erreicht. Die deutsche Heeresführung stellte nach Kriegsbeginn mehrere Reservekorps auf, denen die meisten der schon August 1914 eingetretenen Kriegsfreiwilligen zugeteilt wurden. Mehrere dieser Reservekorps kamen in der Schlacht um Ypern im Herbst 1914 erstmals zum Einsatz und erlitten hohe Verluste.

Polnische, tschechische und slowakische Einwanderer aus dem Großraum Paris und aus Nordfrankreich engagierten sich im Ersten Weltkrieg in der Französischen Armee. Damit wollten sie die Vormachtstellung Deutschlands und Österreich-Ungarns gegenüber ihren Heimatländern bekämpfen.

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges gründeten polnische Einwanderer das Komitee der polnischen Freiwilligen. Damit wollten sie ihre Bereitschaft zeigen, in der französischen Fremdenlegion zu kämpfen. Zusammen mit Gleichgesinnten tschechischen und slowakischen Einwanderern formten sie im Ausbildungslager in Bayonne eine Kompanie mit dem Beinamen „Nazdar“. Bei der französischen Offensive im Artois im Mai 1915 (Lorettoschlacht) starben viele von ihnen.

Nach dem Kriegseintritt Italiens 1915 haben sich in Österreich-Ungarn über 10.000 freiwillige Schützen für den Kriegsdienst gemeldet.

Die Reichswehr bestand aufgrund der Auflagen des Versailler Vertrages bis 1935 ausschließlich aus Freiwilligen im Sinne von Soldaten auf Zeit.

Die Internationalen Brigaden der Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg waren ein Freiwilligenverband von nicht-spanischen Antifaschisten.

Nach dem Kriegsbeginn 1939 meldeten sich im Deutschen Reich zahlreiche Freiwillige. Auch meldeten sich während des Krieges Ausländische Freiwillige der Waffen-SS. Ihnen wurde eine Einbürgerung zugesagt. In mehreren europäischen Ländern wurden mit hohen Freiwilligenanteilen Einheiten wie z. B. die spanische Blaue Division aufgestellt. Auch auf alliierter Seite meldeten sich zahlreiche Freiwillige (siehe unten).

Am 15. und 16.07.1955 verabschiedete der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der SPD das Freiwilligengesetz, das die Einstellung von 6.000 Freiwilligen in die Bundeswehr gestattete. Dies war ein wichtiger Schritt hin zur Gründung der Bundeswehr. Im ersten Jahr meldeten sich 150.000 Bürger freiwillig zur Bundeswehr. Die Wehrpflicht wurde in Deutschland im Juli 1956 per Gesetz beschlossen. Nach Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland gibt es seit dem 01.07.2011 bei der Bundeswehr neben Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit auch freiwillig Wehrdienst leistende Soldaten (FWDL).

Die Nationale Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik war in den ersten Jahren eine reine Freiwilligenarmee, da bis zum Mauerbau 1961 eine Wehrpflicht nicht durchsetzbar war.

In der israelischen Armee besteht das Sar-El-Programm, in dem Nichtisraelis unabhängig von der Herkunft für einige Wochen unbewaffneten Dienst bei den Streitkräften leisten können.