Ostpreußen

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Ostpreußen (niederpreußisch Ostpreißen) war der nordöstlichste Teil des 1701 entstandenen Preußens. Vorher existierte es als Teil des Deutschordensstaates (ab 13. Jahrhundert) bzw. als Herzogtum Preußen (ab 16. Jahrhundert). 1618 fiel das Herzogtum durch Erbschaft an die hohenzollerschen Kurfürsten der Mark Brandenburg. Deren Kurfürst Friedrich III. gründete 1701 das preußische Königtum, indem er sich im Herzogtum zum König krönte und dieses zum Königreich Preußen erhöhte, das später Provinz Ostpreußen im und mit Preußen namensgebend für die gesamte brandenburgische Monarchie wurde.

Der spätere preußische König Friedrich II. erweiterte das Königreich Preußen durch Annexion von Polnisch-Preußen 1772 auf etwa doppelte Größe. Ab 1773 unterschied er dessen beiden Teile als Verwaltungseinheiten mit den Namen West- (annektiereter Teil) und Ostpreußen (bisheriger Teil). Erst seit dieser Zeit wird dieser Teil Preußens als Ostpreußen bezeichnet. Seine (offizielle) Bezeichnung als Königreich Preußen trat zurück, sodass die gesamte Brandenburgische Monarchie ab jetzt (ab 1806 auch offiziell) verwechslungsfrei Königreich Preußen genannt werden konnte.

Bevor das Herzogtum Preußen 1525 entstand, hatte in der historischen Landschaft Preußen der Deutsche Ritterorden den dort ansässigen baltischen Volksstamm der Prußen christianisiert. "Der Ordensstaat wurde [bereits] als ‚Preußen‘ bekannt, und die deutschen und slawischen Kolonisten […] nannten sich selbst Preußen. Das Herzogtum Preußen ging aus dem größten Teil des prußischen Gebietes, das Kerngebiet des Deutschordensstaates war, hervor. Sein von den Prußen abgeleitete Namensteil Preußen überlebte nicht nur in staatlichen Gebilden im Osten (Königreich Preußen, Provinz Ostpreußen, Provinz Westpreußen, Polnisch-Preußen), sondern wurde sogar für die Summe aller Besitzungen der Brandenburgischen Kurfürsten (ab 1701 auch Preußische Könige) verwendet (Brandenburg-Preußen, Königreich Preußen (nach innen und umgangssprachlich für den Gesamtstaat Preußen), königliches Preußen, Monarchie Preußen).

Gemäß dem Versailler Vertrag 1920 wurde Westpreußen an Polen zurückgegeben. Ostpreußen, von dem nur das Memelland abgetrennt worden war, blieb als Teil des Landes Preußen innerhalb des Deutschen Reiches bestehen.

1945 erhielt die Sowjetunion den Nordteil Ostpreußens, und der südliche Teil wurde polnischer Hoheit unterstellt. Durch die in beiden Teilen anschließend erfolgte Vertreibung der deutschen und die Neubesiedlung durch eine slawisch sprechende Bevölkerung endete Ostpreußen nach Ende des Zweiten Weltkriegs bereits als historische Landschaft. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom September 1990 wurden die seit 1945 in Ostpreußen de facto geltenden neuen Besitzverhältnisse auch völkerrechtlich verbindlich geregelt.