Politisches System des Vereinigten Königreichs

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Das Politische System des Vereinigten Königreichs basiert seit der Glorreichen Revolution auf dem Konzept, dass the King in Parliament (auch the-Crown-in-Parliament oder the-Queen-in-Parliament) die volle Staatsgewalt innehat. Nicht das Volk selbst ist der Souverän, sondern das Parlament (vgl. Parlamentssouveränität), bestehend aus dem Oberhaus und dem Unterhaus, gemeinsam mit dem Monarchen. Seit 1911 liegt die politische Macht allerdings fast ausschließlich beim Unterhaus und dem Premierminister. Sein Einspruchsrecht gegen von der Parlamentsmehrheit beschlossene Gesetze hat ein britischer Monarch seit dem frühen 18. Jahrhundert nicht mehr geltend gemacht. Dieses Regierungssystem, oft als Westminster-System bezeichnet, wurde auch von anderen Staaten übernommen, z.B. von Kanada, Indien, Australien, Neuseeland, Singapur und Jamaika.

Im Gegensatz zu fast allen Staaten besitzt das Vereinigte Königreich keine kodifizierte Verfassung. Diese besteht vielmehr aus Gewohnheitsrecht, erlassenen Gesetzen mit Verfassungsrang und dem Common Law, die zusammen als britisches Verfassungsrecht bezeichnet werden. Nordirland und die Metropolregion London besitzen seit dem 1. Juli 1998, Schottland und Wales seit 1999 im Rahmen der Devolution eigene Regionalparlamente und -regierungen. Das Vereinigte Königreich ist eines der Gründungsmitglieder der NATO und des Commonwealth of Nations. Es ist außerdem ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates und war bis zum Austritt 2020 Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Verfassung und verfassungsrechtliche Gewohnheiten[Bearbeiten]

Das Vereinigte Königreich hat anders als die meisten Nationalstaaten keine kodifizierte Verfassung, verfügt also über kein einzelnes Dokument, das das politische System des Landes und die Kompetenzen und Schranken einzelner Staatsorgane festlegt. Vielmehr basiert das Verfassungsrecht des Vereinigten Königreiches auf mehreren Quellen, deren Bedeutung und Gewichtung einer stetigen Anpassung an aktuelle Gegebenheiten unterliegt. Zu den Quellen des britischen Verfassungsrechtes gehören Gesetzesrecht, zu einem minimalen Anteil, aber mit häufig fundamentaler Bedeutung, das Common Law, also durch vielfache Präzedenzen geschaffenes Gewohnheitsrecht, Konventionen, die meist der Begrenzung politischen Handelns dienen, Gesetze und Gewohnheiten des Parlaments, als einflussreich geltende Verfassungsinterpreten wie Walter Bagehot und William Blackstone sowie in gewissem Umfang europäisches Recht.

Trotz einer vielfach fehlenden Abgrenzung verfügt das britische Verfassungsrecht über sechs unbestrittene Grundprinzipien, nämlich die konstitutionelle Monarchie, den zentralen Einheitsstaat, die repräsentative Demokratie, die Souveränität des Parlaments und Rechtsstaatlichkeit (Rule of law).