Staatswissenschaften
Staatswissenschaften ist die traditionelle Bezeichnung für ein interdisziplinäres Konzept derjenigen Wissenschaftsdisziplinen, die sich mit dem Wesen und der Organisation des Staates befassen.
Aus heutiger Sicht sind dies:
- die Verwaltungswissenschaft
- die Rechtswissenschaft
- die Wirtschaftswissenschaft, vor allem die Volkswirtschaftslehre und Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- die Politikwissenschaft
- die Geschichtswissenschaft
- und die Soziologie
Moderne Konzeptionen der Staatswissenschaften umfassen dabei weite Teile der oben genannten Disziplinen, um komplexen Fragestellungen im Spannungsfeld von Gesellschaft, Recht und Wirtschaft begegnen zu können. Daher werden auch für die Privatwirtschaft und den Non-Profit-Sektor relevante Teile der Disziplinen (z.B. ausgewählte Teile des Privatrechts und der Betriebswirtschaftslehre) in diese Konzeptionen integriert.
Historische Entwicklung[Bearbeiten]
Nach der Differenzierung und Professionalisierung der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre um 1850 entwickelte sich der Ausdruck Staatswissenschaft zum Überbegriff für die Nationalökonomie. Ein weiterer historischer Einfluss ist die Kameralwissenschaft. Vor den Universitätsreformen der 1960er und 1970er Jahre waren Rechts- und Wirtschaftswissenschaft daher häufig in einer „Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät“ zusammengefasst. Vom Selbstverständnis vieler Wirtschaftswissenschaftler ist der Ausdruck Staatswissenschaft zumeist eine rein historische Reminiszenz.