Hohenzollernsche Lande

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Hohenzollernsche Lande (kurz Hohenzollern, seit dem 19.11.1928 amtlich Hohenzollerische Lande) bezeichnete den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen. Mit zahlreichen Exklaven bestand er von 1850 bis zur Auflösung des Freistaates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg. Dem Bezirk waren fast alle Rechte einer preußischen Provinz, auch die Vertretung im Preußischen Staatsrat, übertragen worden; der Regierungspräsident war einem Oberpräsidenten gleichgestellt. Zahlreiche Verwaltungsangelegenheiten oblagen aber der Rheinprovinz.

Im Jahr 1947 gingen die Hohenzollernschen Lande infolge der alliierten Besetzung im Land Württemberg-Hohenzollern auf. Dieses wurde 1952 mit den Ländern Württemberg-Baden und (Süd-)Baden zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Somit bildet das Territorium der Hohenzollernschen Lande zusammen mit den historischen Ländern Baden und Württemberg das Territorium von Baden-Württemberg. Seit der Kreisreform Baden-Württemberg 1973 ist das vormals hohenzollernsche Territorium zwischen mehreren Landkreisen und drei der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs aufgeteilt.