Württemberg

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Württemberg war ein seit dem Hochmittelalter bestehender Teilstaat des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Deutschen Reiches. Sein Territorium ging 1952 im neu gebildeten Bundesland Baden-Württemberg auf. Haupt- und Residenzstadt war Stuttgart. Das Land bildete sich im 11. Jahrhundert aus dem Herrschaftsgebiet des Hauses Württemberg am mittleren Neckar heraus. Neben diesem Kerngebiet gehörten bis 1793 linksrheinische Gebiete im Elsass und um Montbéliard (Württemberg-Mömpelgard) zu Württemberg.

Seit dem 12. Jahrhundert zunächst eine Grafschaft, wurde das Land 1495 zum Herzogtum mit den zeitweiligen Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg, 1803 zum Kurfürstentum und 1806 zum Königreich erhoben. Als solches war Württemberg vom Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 bis zur deutschen Reichsgründung 1871 ein souveräner Staat. Als Gliedstaat des Deutschen Reiches wahrte Württemberg, ähnlich wie Bayern, Sonderrechte im Eisenbahn- und Postwesen, die am 30.05.1920 aufgrund von Bestimmungen der Weimarer Verfassung endeten. Die Novemberrevolution von 1918 hatte zum Sturz der Monarchie und zur Ausrufung des „freien Volksstaats Württemberg“ geführt.

Von 1945 bis 1952 war Württemberg durch die alliierten Besatzungsmächte aufgeteilt auf einerseits das Land Württemberg-Hohenzollern, zusammen mit den Hohenzollernschen Landen, mit der Hauptstadt Tübingen (in der Französischen Besatzungszone) und andererseits Württemberg-Baden, zusammen mit dem Nordteil Badens, mit der Hauptstadt Stuttgart (in der Amerikanischen Besatzungszone). Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden die historischen Länder Baden und Württemberg mit den Hohenzollernschen Landen im neuen Land Baden-Württemberg vereint.

Die Begriffe Schwaben und Württemberg werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Geographisch gehört jedoch ein erheblicher Teil Württembergs nicht zu Schwaben und ein großer Teil Schwabens nicht zu Württemberg.