Matrilinearität

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Matrilinearität (deutsch „in der Linie der Mutter“: Mütterlinie) oder Mutterfolge bezeichnet die Weitergabe und Vererbung von sozialen Eigenschaften und Besitz ausschließlich über die weibliche Linie von Müttern an Töchter. Dabei erfolgt die Übertragung von Verwandtschaftsbeziehungen, sozialen Positionen, Ämtern, Ansehen, Privilegien und Eigentum von einer Generation an die nächste einlinig nach der Abstammung der Frau. Die Linie des Vaters bleibt ohne Bedeutung. Auch Söhne erben den Familiennamen ihrer Mutter sowie die Zugehörigkeit zu einer übergeordneten Gruppe wie einem Clan, aber sie werden in der mütterlichen Erbfolge nicht berücksichtigt und können nichts weitervererben: Nach einer Heirat werden Kinder immer zur Familie der Ehefrau gezählt, sie tragen ihren Namen und führen ihre Linie weiter, nicht die Linie des Ehemannes (oder seiner Mutter).

Eine rein matrilineare Abstammungsreihe enthält alle in einer ununterbrochenen weiblichen Abfolge von einer „Stammmutter“ herstammenden Frauen, dabei spielt die Frage der Ehelichkeit von Nachkommen keine Rolle. Diese Linie wird auch als uterine Deszendenz (lateinisch „Nachkommen aus der Gebärmutter“) bezeichnet, früher auch als „mutterrechtlich“.

Matrilinearität ist ein ethnologischer Begriff, um die Vorstellungen von Abstammung (Deszendenzregeln) und ihre Bedeutung für die soziale Organisation einer Gesellschaft zu untersuchen, vor allem bei ethnischen Gruppen und indigenen Völkern. Ihr direktes Gegenteil ist die Patrilinearität, bei der Abstammung und Vererbung nur über die Linie der Väter geregelt wird (vergleiche Stammlinien). Daneben gibt es gemischte Formen wie die auch in modernen Gesellschaften übliche beidseitige, kognatisch-bilaterale Herleitung der Abstammung von Vater und Mutter.

Über 160 der weltweit 1300 ethnischen Gesellschaften (13%) ordnen sich nach matrilinearer Abstammung über die Linie der Frau, ihrer Mutter, deren Mutter (Großmutter) und so weiter zurück. Diese Mütterlinie versteht sich als biologische Blutlinie, kennt aber meist auch die Möglichkeit der Annahme einer Person „an Kindes statt“ (Adoption). Bei einem Drittel der matrilinearen Gesellschaften zieht der Ehemann nach der Hochzeit meist zur Ehefrau und ihrer Mutter (matri-lokal), 38% befolgen die avunku-lokale Wohnsitzregel beim Bruder der Mutter oder beim Bruder des Ehemannes (Onkel mütterlicherseits, siehe Avunkulat) und 18% wohnen patri-lokal beim Ehemann und seiner Familie.