Zahlungsverkehr

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Zahlungsverkehr ist in der Wirtschaft die Gesamtheit aller Zahlungen, also Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten.

Allgemeines[Bearbeiten]

Im Mittelpunkt des Zahlungsverkehrs steht die Zahlung, die eine Übertragung von Bargeld oder Buchgeld von einem Wirtschaftssubjekt zum anderen zum Inhalt hat. Als Wirtschaftssubjekte kommen Privatpersonen, Unternehmen oder der Staat mit seinen Untergliederungen in Frage. Kreditinstitute müssen nicht notwendigerweise dabei mitwirken, denn beispielsweise sind auch die Barzahlung des Kaufpreises im Laden, die Nachnahme oder Hawala Teil des Zahlungsverkehrs; sämtliche Geldströme gehören dazu. Sind Kreditinstitute in die Zahlungsvorgänge zwischengeschaltet, stellt für sie der Zahlungsverkehr ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 9 KWG dar.

Zahlungen gehören damit zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen. Sie werden zwischen zahlungspflichtigem Schuldner und Zahlungsempfänger (Gläubiger) zur Erfüllung als Gegenleistung (etwa beim Kaufvertrag für die erfolgte Lieferung) ausgetauscht, aber auch ohne Gegenleistung als Transferleistung (Schenkung, Steuerzahlung). Der interpersonale Austausch von Zahlungen zwischen den Wirtschaftssubjekten wird Zahlungsverkehr genannt, der internationale Zahlungsverkehr wird mit dem Ausland getätigt.