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Mit der [[Wiener Kongress|Neuordnung Europas 1815]] wurden die linksrheinischen Gebiete auf das [[Preußen|Königreich Preußen]], das [[Großherzogtum Hessen]] und das [[Königreich Bayern]] aufgeteilt. Bayern nannte die ihm zugefallenen, ehemaligen Besitzungen der [[Wittelsbach]]er [[Pfalz (Bayern)|Rheinkreis]], Pfalz oder Rheinpfalz, während Hessen-Darmstadt seine neue Provinz als [[Rheinhessen (Provinz)|Rheinhessen]] bezeichnete. Preußen wiederum fasste die Provinzen [[Provinz Großherzogtum Niederrhein|Großherzogtum Niederrhein]] und [[Provinz Jülich-Kleve-Berg|Jülich-Kleve-Berg]] 1822 zur [[Rheinprovinz]] zusammen. Deren heute zu den Bundesländern [[Nordrhein-Westfalen]] und [[Rheinland-Pfalz]] gehörigen Gebiete, der südwestliche, an den Rhein grenzende Teil der ebenfalls preußischen Provinz [[Hessen-Nassau]], die zum [[Großherzogtum Oldenburg]] gehörige Exklave [[Fürstentum Birkenfeld|Birkenfeld]] im Hunsrück und Teile Rheinhessens sind im heutigen Sprachgebrauch in der Regel gemeint, wenn vom ''Rheinland'' die Rede ist.
Mit der [[Wiener Kongress|Neuordnung Europas 1815]] wurden die linksrheinischen Gebiete auf das [[Preußen|Königreich Preußen]], das [[Großherzogtum Hessen]] und das [[Königreich Bayern]] aufgeteilt. Bayern nannte die ihm zugefallenen, ehemaligen Besitzungen der [[Wittelsbach]]er [[Pfalz (Bayern)|Rheinkreis]], Pfalz oder Rheinpfalz, während Hessen-Darmstadt seine neue Provinz als [[Rheinhessen (Provinz)|Rheinhessen]] bezeichnete. Preußen wiederum fasste die Provinzen [[Provinz Großherzogtum Niederrhein|Großherzogtum Niederrhein]] und [[Provinz Jülich-Kleve-Berg|Jülich-Kleve-Berg]] 1822 zur [[Rheinprovinz]] zusammen. Deren heute zu den Bundesländern [[Nordrhein-Westfalen]] und [[Rheinland-Pfalz]] gehörigen Gebiete, der südwestliche, an den Rhein grenzende Teil der ebenfalls preußischen Provinz [[Hessen-Nassau]], die zum [[Großherzogtum Oldenburg]] gehörige Exklave [[Fürstentum Birkenfeld|Birkenfeld]] im Hunsrück und Teile Rheinhessens sind im heutigen Sprachgebrauch in der Regel gemeint, wenn vom ''Rheinland'' die Rede ist.
== Der Begriff „Rheinland“ ==
Vom Rheinland als einer umfassenden Bezeichnung für die Gebiete am Mittel- und Niederrhein mit einer einheitlichen politischen und gesellschaftlichen Struktur kann erst ab [[Frieden von Campo Formio|1797]] mit der staatlichen Integration des [[Linkes Rheinufer|linken Rheinufers]] in das [[Französische Revolution|revolutionäre Frankreich]] gesprochen werden. Die zuerst vorübergehend als [[Cisrhenanische Republik]] geplante Vereinigung aller von den Franzosen besetzten linksrheinischen Länder von der [[Kurpfalz]] bis zum [[Herzogtum Kleve]] wurde nicht durchgeführt. Stattdessen wurde das gesamte linke Gebiet ab der Kurpfalz von Frankreich annektiert. Die dabei gebildeten vier neuen französischen [[Département]]s waren [[Département de la Roer|Roer]], [[Rhin-et-Moselle|Rhein-Mosel]], [[Département de la Sarre|Saar]] und [[Département Donnersberg|Donnersberg]].
Davor war dieses Gebiet im Wesentlichen aufgeteilt auf diverse Herzogtümer und die katholischen „Territorialgebiete“ der drei Kurfürstentümer [[Kurköln|Köln]], [[Kurmainz|Mainz]] und [[Kurtrier|Trier]], in denen die Erzbischöfe auch die weltliche Macht als [[Kurfürst]]en innehatten. Daneben gab es in diesem gesamten Bereich noch diverse Grafschaften, kleinere Enklaven, Herrschaften, Abteien und die beiden alten Reichsstädte [[Reichsstadt Aachen|Aachen]] und [[Reichsstadt Köln|Köln]]. Auch die Bewohner der verschiedenen Herzogtümer, Grafschaften, Erzbistümer und freien Reichsstädte wurden daher bis 1797 und über viele Jahrhunderte nicht als ''Rheinländer'' benannt, sondern als Berger, Geldener, Jülicher, Klever, Kölner und Kurkölner und so weiter. Alle diese Territorien hatten ihre eigene Obrigkeit mit den unterschiedlichsten Gesetzen und Vorschriften und einer rechtlich bevorzugten Oberschicht, den Angehörigen des Adels. Selbst der geographische Begriff „Rheinland“ wurde bis Ende des 18. Jahrhunderts nicht angewendet, entsprechend konnten die Bewohner dieser Gebiete auch keine „Rheinländer“ sein.
Nach dem [[Wiener Kongress]] wurden 1815 die auf dem linken Rheinufer liegenden Gebiete auf Preußen, Hessen und Bayern verteilt. Bayern nannte sein linksrheinisches Gebiet, das weitgehend der ehemaligen [[Kurpfalz]] mit den Gebieten der pfälzischen Nebenlinien der [[Wittelsbach]]er entsprach, Rheinkreis (später Pfalz oder Rheinpfalz), während das [[Großherzogtum Hessen]] seine linksrheinische Provinz als [[Rheinhessen]] bezeichnete. Die preußischen Gebiete umfassten den größten Teil des vormals französisch annektierten [[Linkes Rheinufer|linken Rheinufers]], das rechtsrheinisch im Wesentlichen um das Gebiet des von [[Napoleon Bonaparte]] hinterlassenen [[Großherzogtum Berg|Großherzogtums Berg]] ergänzt wurde. Die von Frankreich eingeführte moderne Rechts- und Kommunalordnung wurde in diesen Gebieten weitgehend übernommen. Der napoleonische [[Code civil]] als bürgerliche Rechtsordnung blieb bis zum Inkrafttreten des [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] am 01.01.1900 in allen linksrheinischen Territorien weiterhin erhalten.
Die gesamten preußischen Gebiete wurden zunächst zu zwei Provinzen [[Großherzogtum Niederrhein]] und [[Provinz Jülich-Kleve-Berg]] zusammengefasst, ab 1822 dann zu einer einheitlichen [[Rheinprovinz]] vereinigt. Die Provinz bestand aus den Regierungsbezirken [[Regierungsbezirk Aachen|Aachen]], [[Regierungsbezirk Düsseldorf|Düsseldorf]], [[Regierungsbezirk Köln|Köln]], [[Regierungsbezirk Koblenz|Koblenz]] und [[Regierungsbezirk Trier|Trier]]. Speziell für diese Provinz bürgerte sich der Name Rheinland ein, auch in seiner [[Latinisierung|latinisierten]] Form ''Rhenania''. Da vor dem 19. Jahrhundert bis zur Vereinigung zur Rheinprovinz nur die nördlichen Gebiete bis etwa in Höhe der Ruhrmündung zu Preußen gehört hatten, und die neuen Erwerbungen zudem überwiegend katholisch waren, bestanden gegen die Integration in die neue Herrschaft unter den protestantischen ''Preußen'' auch Widerstände. Es bildeten sich separatistische Gegenbewegungen, die man auch durch den historisierenden Begriff [[Rheinlande]] mit der Bildung von Forschungseinrichtungen zur regionalhistorischen gemeinsamen Geschichte des Rheinlands unterlaufen wollte. Diese separatistischen Tendenzen, die noch 1923 zum Versuch der Bildung einer [[Rheinische Republik|Rheinischen Republik]] führten, konnten sich am Ende nicht durchsetzten.
Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] erfuhr der Begriff Rheinland zeitweilig eine neue Bedeutungsebene durch die [[Alliierte Rheinlandbesetzung]] 1918/19. Wenn vom besetzten Rheinland gesprochen wurde, so meinte man nicht nur das gesamte linksrheinische Deutschland, sondern auch die rechtsrheinisch besetzten „Brückenköpfe“ (30-km-Zone) um Köln, Koblenz und Mainz.
Das Rheinland in diesem Sinne verteilt sich in der deutschen Nachkriegsordnung als Folge der nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten eingerichteten [[Besatzungszone]]n auf [[Hessen]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]] und das [[Saarland]]. Durch neue Gebietsaufteilungen wurde das Rheinland in den nordrhein-westfälischen [[Niederrhein (Region)|Niederrhein]] und den rheinland-pfälzischen [[Mittelrhein]] aufgeteilt; nur ein kleiner Teil des nördlichen Mittelrheins gehört heute ebenfalls zum Land Nordrhein-Westfalen. Zu Rheinland-Pfalz gehören der größere Teil der Gebiete am Mittelrhein einschließlich der rechtsrheinischen Gebiete unterhalb der Höhe von Bonn bis zum Rheingau-Taunus-Kreis sowie [[Rheinhessen]] und die ehemalige bayrische [[Pfalz (Bayern)|Rheinpfalz]], während Hessen kein linksrheinisches Gebiet mehr hat. Einen Sonderstatus, wie bereits zeitweise nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], hatte kurzzeitig bis zum 01.01.1957 das Saarland.
Im engeren Sinne sind mit ''Rheinland'' heute oft nur noch die nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Teile der ehemaligen Rheinprovinz gemeint und in Nordrhein-Westfalen noch weiter eingrenzend der [[Landschaftsverband Rheinland]]. Für die [[Evangelische Kirche im Rheinland]] hat sich über alle geschichtlichen Umwälzungen hinweg nichts an der ursprünglichen Ausdehnung der Kirchenprovinz geändert, die mit dem Gebietsstand der preußischen Rheinprovinz deckungsgleich ist.


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Version vom 23. Juli 2023, 20:07 Uhr

Das Rheinland (ripuarisch: Rhingland;) ist eine administrativ und staatlich nicht exakt abgrenzbare Kulturlandschaft am deutschen Mittel- und Niederrhein. Geographisch zählen dazu auch weiter vom Rhein entfernt gelegene Gebiete der Kölner Bucht und des Rheinischen Schiefergebirges.

Der Begriff Rheinland für die seit dem Frühmittelalter fränkisch besiedelten Gebiete zwischen Ober- und Niederrhein kam erst um 1800 auf, nachdem Frankreich die linksrheinischen Teile der Kurpfalz annektiert hatte. Er bezeichnete im Wesentlichen die am Rhein liegenden Territorien der geistlichen Kurfürstentümer Köln, Mainz und Trier, einiger weltlicher Herrschaften sowie der Reichsstädte Aachen und Köln. Die Gebiete, deren Bewohner sich heute als Rheinländer betrachten, liegen im Wesentlichen im Westen Nordrhein-Westfalens und im Norden von Rheinland-Pfalz sowie in einem kleinen, südwestlichen Teil Hessens.

Mit der Neuordnung Europas 1815 wurden die linksrheinischen Gebiete auf das Königreich Preußen, das Großherzogtum Hessen und das Königreich Bayern aufgeteilt. Bayern nannte die ihm zugefallenen, ehemaligen Besitzungen der Wittelsbacher Rheinkreis, Pfalz oder Rheinpfalz, während Hessen-Darmstadt seine neue Provinz als Rheinhessen bezeichnete. Preußen wiederum fasste die Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg 1822 zur Rheinprovinz zusammen. Deren heute zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gehörigen Gebiete, der südwestliche, an den Rhein grenzende Teil der ebenfalls preußischen Provinz Hessen-Nassau, die zum Großherzogtum Oldenburg gehörige Exklave Birkenfeld im Hunsrück und Teile Rheinhessens sind im heutigen Sprachgebrauch in der Regel gemeint, wenn vom Rheinland die Rede ist.

Der Begriff „Rheinland“

Vom Rheinland als einer umfassenden Bezeichnung für die Gebiete am Mittel- und Niederrhein mit einer einheitlichen politischen und gesellschaftlichen Struktur kann erst ab 1797 mit der staatlichen Integration des linken Rheinufers in das revolutionäre Frankreich gesprochen werden. Die zuerst vorübergehend als Cisrhenanische Republik geplante Vereinigung aller von den Franzosen besetzten linksrheinischen Länder von der Kurpfalz bis zum Herzogtum Kleve wurde nicht durchgeführt. Stattdessen wurde das gesamte linke Gebiet ab der Kurpfalz von Frankreich annektiert. Die dabei gebildeten vier neuen französischen Départements waren Roer, Rhein-Mosel, Saar und Donnersberg.

Davor war dieses Gebiet im Wesentlichen aufgeteilt auf diverse Herzogtümer und die katholischen „Territorialgebiete“ der drei Kurfürstentümer Köln, Mainz und Trier, in denen die Erzbischöfe auch die weltliche Macht als Kurfürsten innehatten. Daneben gab es in diesem gesamten Bereich noch diverse Grafschaften, kleinere Enklaven, Herrschaften, Abteien und die beiden alten Reichsstädte Aachen und Köln. Auch die Bewohner der verschiedenen Herzogtümer, Grafschaften, Erzbistümer und freien Reichsstädte wurden daher bis 1797 und über viele Jahrhunderte nicht als Rheinländer benannt, sondern als Berger, Geldener, Jülicher, Klever, Kölner und Kurkölner und so weiter. Alle diese Territorien hatten ihre eigene Obrigkeit mit den unterschiedlichsten Gesetzen und Vorschriften und einer rechtlich bevorzugten Oberschicht, den Angehörigen des Adels. Selbst der geographische Begriff „Rheinland“ wurde bis Ende des 18. Jahrhunderts nicht angewendet, entsprechend konnten die Bewohner dieser Gebiete auch keine „Rheinländer“ sein.

Nach dem Wiener Kongress wurden 1815 die auf dem linken Rheinufer liegenden Gebiete auf Preußen, Hessen und Bayern verteilt. Bayern nannte sein linksrheinisches Gebiet, das weitgehend der ehemaligen Kurpfalz mit den Gebieten der pfälzischen Nebenlinien der Wittelsbacher entsprach, Rheinkreis (später Pfalz oder Rheinpfalz), während das Großherzogtum Hessen seine linksrheinische Provinz als Rheinhessen bezeichnete. Die preußischen Gebiete umfassten den größten Teil des vormals französisch annektierten linken Rheinufers, das rechtsrheinisch im Wesentlichen um das Gebiet des von Napoleon Bonaparte hinterlassenen Großherzogtums Berg ergänzt wurde. Die von Frankreich eingeführte moderne Rechts- und Kommunalordnung wurde in diesen Gebieten weitgehend übernommen. Der napoleonische Code civil als bürgerliche Rechtsordnung blieb bis zum Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 in allen linksrheinischen Territorien weiterhin erhalten.

Die gesamten preußischen Gebiete wurden zunächst zu zwei Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Provinz Jülich-Kleve-Berg zusammengefasst, ab 1822 dann zu einer einheitlichen Rheinprovinz vereinigt. Die Provinz bestand aus den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf, Köln, Koblenz und Trier. Speziell für diese Provinz bürgerte sich der Name Rheinland ein, auch in seiner latinisierten Form Rhenania. Da vor dem 19. Jahrhundert bis zur Vereinigung zur Rheinprovinz nur die nördlichen Gebiete bis etwa in Höhe der Ruhrmündung zu Preußen gehört hatten, und die neuen Erwerbungen zudem überwiegend katholisch waren, bestanden gegen die Integration in die neue Herrschaft unter den protestantischen Preußen auch Widerstände. Es bildeten sich separatistische Gegenbewegungen, die man auch durch den historisierenden Begriff Rheinlande mit der Bildung von Forschungseinrichtungen zur regionalhistorischen gemeinsamen Geschichte des Rheinlands unterlaufen wollte. Diese separatistischen Tendenzen, die noch 1923 zum Versuch der Bildung einer Rheinischen Republik führten, konnten sich am Ende nicht durchsetzten.

Nach dem Ersten Weltkrieg erfuhr der Begriff Rheinland zeitweilig eine neue Bedeutungsebene durch die Alliierte Rheinlandbesetzung 1918/19. Wenn vom besetzten Rheinland gesprochen wurde, so meinte man nicht nur das gesamte linksrheinische Deutschland, sondern auch die rechtsrheinisch besetzten „Brückenköpfe“ (30-km-Zone) um Köln, Koblenz und Mainz.

Das Rheinland in diesem Sinne verteilt sich in der deutschen Nachkriegsordnung als Folge der nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten eingerichteten Besatzungszonen auf Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Durch neue Gebietsaufteilungen wurde das Rheinland in den nordrhein-westfälischen Niederrhein und den rheinland-pfälzischen Mittelrhein aufgeteilt; nur ein kleiner Teil des nördlichen Mittelrheins gehört heute ebenfalls zum Land Nordrhein-Westfalen. Zu Rheinland-Pfalz gehören der größere Teil der Gebiete am Mittelrhein einschließlich der rechtsrheinischen Gebiete unterhalb der Höhe von Bonn bis zum Rheingau-Taunus-Kreis sowie Rheinhessen und die ehemalige bayrische Rheinpfalz, während Hessen kein linksrheinisches Gebiet mehr hat. Einen Sonderstatus, wie bereits zeitweise nach dem Ersten Weltkrieg, hatte kurzzeitig bis zum 01.01.1957 das Saarland.

Im engeren Sinne sind mit Rheinland heute oft nur noch die nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Teile der ehemaligen Rheinprovinz gemeint und in Nordrhein-Westfalen noch weiter eingrenzend der Landschaftsverband Rheinland. Für die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich über alle geschichtlichen Umwälzungen hinweg nichts an der ursprünglichen Ausdehnung der Kirchenprovinz geändert, die mit dem Gebietsstand der preußischen Rheinprovinz deckungsgleich ist.