Diplomat

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Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der seinen Staat auf Regierungsebene gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen völkerrechtlich vertritt. Er kann dabei als Chef einer diplomatischen Mission fungieren oder dieser untergeordnet sein.

Ausbildung[Bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten]

Im Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland werden grundsätzlich alle entsandten Beamten des Auswärtigen Dienstes zur Diplomatenliste eines Empfangsstaates angemeldet. Deutsche Diplomaten werden in der Regel in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin-Tegel ausgebildet. Zum Anwesen gehört die Borsig-Villa Reiherwerder.

Wer eine Laufbahn als Diplomat im höheren Auswärtigen Dienst ins Auge gefasst hat und sich auf den nächsten Einstellungstermin zur einjährigen Ausbildung in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin-Tegel vorbereitet, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Nach Bestehen des Aufnahmetests beim Auswärtigen Amt folgt ein Jahr Vollzeitunterricht in der Akademie Auswärtiger Dienst (früher: Aus- und Fortbildungsstelle), die im Jahr 2006 von Bonn-Ippendorf nach Berlin-Tegel umgezogen ist. Hier stehen Geschichte, Politik, Völkerrecht und Volkswirtschaftslehre auf dem Lehrplan. Dieser Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung; mit der bestandenen Laufbahnprüfung werden die Studierenden in den höheren Auswärtigen Dienst übernommen. Diplomat im Sinne des Völkerrechts ist nur, wer im Ausland als solcher akkreditiert ist. In Deutschland sind die Beamten des Auswärtigen Diensts normale Bundesbeamte, die keinerlei Vorrechte oder Befreiungen (wie Immunität) genießen. Auch während einer Standzeit im Ausland bestehen im Innenverhältnis für Angehörige des Auswärtigen Diensts gegenüber deutschen Stellen (z. B. im Heimaturlaub) keinerlei besonderen Regelungen.

Beamte im gehobenen Auswärtigen Dienst benötigen anstatt eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums die Fachhochschulreife oder das Abitur. Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens erwartet sie ein dreijähriges Studium an der Akademie Auswärtiger Dienst. Nach deren Abschluss wird ihnen der akademische Grad des Diplom-Verwaltungswirts (Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten) verliehen. Das Studium beinhaltet neben einer fundierten juristischen Ausbildung vor allem in den Bereichen Internationales Privatrecht, Bürgerliches Recht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Staats- und Völkerrecht auch Vorlesungen aus den Bereichen Geschichte, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte in der Zentrale des Auswärtigen Amtes sowie an einer Auslandsvertretung des Bundes.

Nach dem so genannten Generalistenprinzip können die Bediensteten des Auswärtigen Amtes weltweit eingesetzt und mit jeder Aufgabe ihrer Laufbahn entsprechend betraut werden. Eine Beschränkung auf einen bestimmten Arbeitsbereich oder eine bestimmte Region ist nicht möglich.