Gleichgeschlechtliche Ehe

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Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Zivilehe, in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben. Neben der Eheschließung existieren in manchen Staaten andere Rechtsinstitute zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, insbesondere in Form der eingetragenen Partnerschaft.

Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und nicht zuletzt das Namensrecht, für die Partner selbst wie auch deren Kinder. Die gleichgeschlechtliche Ehe steht im Fokus der politischen Diskussion, im rein laizistisch-rechtlichen ebenso wie im religiösen Kontext, wo noch weitere Unterscheidungen Verheirateter und Nichtverheirateter hinzutreten.

Die „Ehe für alle“ bzw. „Öffnung der Ehe“ – wie die Einführung eines Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt wird – bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die volle rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates. Es wird damit die Erwartung verbunden, dass sie auch zu einem Abbau der Diskriminierung homosexueller Menschen in der Gesellschaft beiträgt.

Der europäische Teil der Niederlande ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren 2001 als erstes Land die Schließung einer Ehe. Derzeit ist gleichgeschlechtlichen Paaren in 36 Staaten (Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Kanada, Kolumbien, Kuba, Luxemburg, Malta, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika, Taiwan, Uruguay, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich) landesweit die Eheschließung möglich. In weiteren Staaten gibt es derzeit Bemühungen, für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit zur Eheschließung zu schaffen.