König von Preußen

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Der König von Preußen (bis 1772 König in Preußen) war das Staatsoberhaupt der preußischen Monarchie, die von 1701 bis zur Novemberrevolution 1918 bestand. Im Kaiserreich 1871–1918 war der preußische König gleichzeitig Deutscher Kaiser.

Die ersten Könige trugen die Bezeichnung „König in Preußen“, zu dem sich als erster der Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg und gleichzeitige souveräne Herzog im nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Herzogtum Preußen am 18.01.1701 gekrönt hatte. Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war notwendig, weil die Bezeichnung von als Anspruch auf die gesamte historische Landschaft Preußen hätte verstanden werden können, dessen westlicher Teil als Polnisch-Preußen zum Königreich Polen gehörte.

Der Römisch-deutsche Kaiser Leopold I. hatte im Jahr 1700 nach längeren Verhandlungen einen Vertrag über die beabsichtigte Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg geschlossen. Darin sagte er zu, die Kurfürsten und dessen Nachfolger inner- und außerhalb des HRR als König anzuerkennen, gleich wie bisher die Könige von Schweden, Polen und Dänemark. Das mit der Königskrönung zum Königreich werdende Land musste außerhalb des HRR liegen, und die Krönung musste ebenfalls außerhalb stattfinden. Der brandenburgische Kurfürst besaß selbst ein solches Land, nämlich das Herzogtum Preußen. Er krönte sich in dessen Hauptstadt Königsberg, und aus dem Herzogtum wurde das Königreich Preußen.

Die vorherigen Territorien des brandenburgischen Kurfürsten und das davon getrennt im Osten liegende Königreich Preußen wurden als Staaten des Königs von Preußen bezeichnet und gemeinsam von Berlin und Potsdam aus regiert. Schon bald nach 1701 bürgerte sich in Deutschland und Europa für alle preußischen Staaten als kurze Landesbezeichnung der Name Preußen ein. Nach der Annexion des bisherigen Polnisch-Preußen im Jahr 1772 war die Einschränkung auf „König in Preußen“ entfallen. „König von Preußen“ war fortan der uneingeschränkte Titel. Das Königreich Preußen hatte sich durch die Annexion etwa verdoppelt. Friedrich II. verfügte 1773 für den Zugewinn und das bisherige Königreich als Verwaltungseinheiten die Bezeichnungen Westpreußen bzw. Ostpreußen, wonach sich in Deutschland und Europa einbürgerte, für alle preußischen Staaten (West- und Ostpreußen einschließend) neben der Kurzform Preußen gelegentlich auch den Begriff Königreich Preußen zu gebrauchen.

Im 1815 gegründeten Deutschen Bund war nach dem Kaiser von Österreich der König von Preußen der bedeutendste Monarch.

Nachdem die Preußischen Reformen (ab 1807) bereits die absolute Macht des Königs geringfügig eingeschränkt hatten, wurde Preußen infolge der Märzrevolution von 1848 durch die Preußische Verfassung zu einer konstitutionellen Monarchie.

Im Jahr 1867 erhielt der König im Norddeutschen Bund das Bundespräsidium. Somit war er in Personalunion preußischer König und gleichzeitig Staatsoberhaupt dieses deutschen Bundesstaats. Durch die neue Verfassung übte er ab dem 01.01.1871 diese Funktion im Deutschen Reich unter dem Namen Deutscher Kaiser aus.

Am 09.11.1918 verkündete der Reichskanzler Max von Baden eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und Königs Wilhelm II. (sowie des Kronprinzen). Wilhelm selbst dankte tatsächlich erst am 28.11. ab. Preußen wurde spätestens mit der neuen republikanischen Verfassung von 1920 zum Freistaat Preußen.